Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Wulf

Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 14:02

Um den Kotzthread nicht zu hijacken können wir ja mal hier weiter diskutieren.
(Ja, ich finde das Thema interessant. ;) )


Wulf hat geschrieben:Bisher war die einzig gerichtlich annerkannte Möglichkeit der Altersverifikation in DE der PostIdent - Service der Deutschen Post wenn du Angebote hattest, die sich an volljährige Surfer wendet.

Mit dieser Novellierung reicht es jetzt aus, wenn du deine Seite entsprechend mit einem "Ab 18"-Label tagst, da Eltern ihre Kinder ja mit einem sicherlich bald erhältlichen (lol) Jungendschutzprogramm vor solcherart getaggten Seiten schützen kann.

Kniffliger ist nur, wenn du Angebote als für Jüngere geeignet kennzeichnen willst.
Da muss nämlich die Einschätzung dann sauber sein um nicht abgemahnt zu werden und das ist der Knackpunkt über den alle weinen.

Aber ganz ehrlich? Dann tag ich einfach alle meine Seiten mit "Ab 18" und bin auf der sicheren Seite.
Wenn da halt ein Jüngerer drauf will muss er seine Eltern davon überzeugen das meine Seite seine Entwicklung nicht beeinträchtigt.
Davon ab das sowie so vermutlich die wenigsten Eltern sich, sobald es denn mal eine Filtersoftware gibt, die arbeit machen sie zu installieren.

Ärgerlich ist es einzig für die, deren Angebot sich vordringlich an Minderjährige richten, da diese sich eine Einschätzung kostenpflichtig holen sollten oder auf ihr eigenes Urteil vertrauen müßen, trotz eines gewissen Abmahnrisikos.

Talasha hat geschrieben:Er hat Angst das seine HP als kommerziell eingestuft wird, dann muss er bestimmte Auflagen erfüllen und das ist ihm zu kompliziert, oder zu teuer oder was auch immer.
Also, bisher ist es schon lange so, das man verpflichtet ist Maßnahmen zu ergreifen wenn eigene Webseiteninhalte eventuell nicht frei für Kinder älter als 11 Jahre sind.

Bisher gab es dafür nur zwei Möglichkeiten: die Webseiten sind nur zu den vom Fernsehn bekannten Sendezeiten zu erreichen oder man erhält nur Zugang nach vorheriger Personalausweisprüfung (z.B. durch PostIdent, ein reines eingeben der PersoNummer reicht NICHT).
Das ist schon die ganzen letzten Jahre Pflicht.

Mit der Novelierung hätte es ausgereicht die Seite entsprechend der Alterseinschätzung zu markieren.
Wer sich nicht sicher ist kann dann einfach alles ab 18 markieren und wäre rechtlich endlich mal auf der sicheren Seite.

Bei einem modernen CMS wäre die technische Umsetzung nach bisherigem Entwurf eine Sache von 15 Minuten gewesen.

So kann er jetzt weiterhin wie gehabt abgemahnt werden.

Kizhara hat geschrieben:Ich hätte ja vielleicht eine andere Meinung von diesem Gesetz (ist das überhaupt schon durch?), wenn es vernünftig formuliert und ausgearbeitet wäre, aber in dieser Form ist es einfach lieblos hingerotzter Dreck, allein schon, das Einstufen den Betreibern zu überlassen, dann aber mit möglichen Bußgelder daherzukommen, wenn die Einstufung oder so nicht passt, ist einfach...bah. Zumal man, wenn es denn eine kommerzielle Website ist, man von anderen auch noch verklagt werden kann, wegen unlauterem Wettbewerb oder was weiß ich.
Ganz so ist es ja nicht.

Der Betreiber kann die Einschätzung selber vornehmen ODER er beauftragt damit eine entsprechend befugte Instanz für eine Bearbeitungsgebühr.
Wobei private Anbieter den Klassifizierungsservice kostenfrei nutzen dürfen.

Zu einem Bußgeld kann es auch nur kommen wenn dem Betreiber nachgewiesen werden kann, dass er eine Falschdeklaration vorsätzlich falsch vorgenommen hat.
Wie will man das beweisen wenn es nicht grad grob fahrlässig war? ;)
Ansonsten muss er nur die Deklaration nachbessern.


Nochmal – es gibt HEUTE SCHON die Pflicht jugendgefährdende Inhalte entweder mit Sendezeiten oder technischen Barrieren abzuriegeln.

Sprich auch heute schon kann man deswegen abgemahnt werden.

Nur heute gibt es kein praktikables Verfahren die Inhalte zu klassifizieren oder zu isolieren.

Die Novelierung hätte nicht nur Vorgaben einer Klassifizierung gegeben sondern auch Stellen benannt die die Klassifizierung rechtssicher durchführen können – für nichtkommerzielle Seiten sogar kostenfrei.

Sowie ein technisch absolut simples System wie diese Klassifizierung umzusetzen ist.

In meinen Augen die erste Gesetzesvorlage im IT-Bereich, die einigermassen Sinn macht.
Und natürlich die erste die NICHT durchkommt. -.-
Harleking & Dramaqueen.

Kizhara

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 14:34

Ok, von einem Klassifizierungsservice wusste ich nun wirklich nicht, entweder hatte ich es überlesen, oder es stand einfach nicht auf heise, woher ich regelmäßig meine Nachrichten beziehe.

Vermutlich wussten davon aber einige nicht, sonst würde das Argument nicht ziehen, dass es zuviel Arbeit wäre, sämtliche Artikel auch in den Archiven zu prüfen und zu kennzeichnen.
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Wulf

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 14:41

Da gäbe es zum Bleistift das Altersklassifizierungssystem des FSM.

Die haben auch ein kleines FAQ:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

Anhand dieses Systems muss man zwar immer noch jeden Artikel klassifizieren - aber nur wenn man das will.
Man kann auch einfach die höchste Altersklassifizierung als Default einstellen und nur Seiten wo man das für besonders wichtig hält entsprechend bewerten und taggen.
Harleking & Dramaqueen.

Kizhara

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 14:46

Hrm, wenn ich mir das so durchlese, bekomme ich langsam das Gefühl, dass da sehr viel heiße Luft von den Kritikern rüberkam...hrm...

Müsste ich grad überlegen, wenn ich mein Spiel, sofern es irgendwann fertig wird, auf einer dafür angelegten Website zum Download anbiete, müsste ich ja dann auch die Inhalte des Spiels mit in die Klassifizierung mit einbeziehen, oder?
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Wulf

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 14:54

Ja, ich glaube in der WebWelt gehen schon direkt alle Scheuklappen runter und das Adrenalin rauf wenn es nur heist "Gesetzentwurf zur IT".
War in der Vergangenheit auch durchaus berechtigt, kann aber auch mal daneben gehen...


Ist es ein Browser- oder ein Client-Spiel?

Bei einem Browserspiel müßte man das, bei einem Client-spiel weiss ich nicht wie es gehandhabt werden muss.
Harleking & Dramaqueen.

Kizhara

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 15:59

Ist ein ganz normales Offline RPG *g*
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Kadosma akwbi
Administrator

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 16:51

So, Wrocas hat's gepackt :)
Abenteuer. Hah. Große Erlebnisse. Pah. Nach solchen Dingen verlangt es einen Hobbit nicht.

Tamra

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 16:56

öhm das wird so nciht kommen, das letzte Bundesland hat seine Unterschrift/Zustimmung verweigert.

Der Quark ergibt überhaupt keinen Sinn, weil es technisch nicht durchführbar ist. Es gibt keine entsprechende technische Voraussetzungen für den ganzen Murks. Darum meinten Rechtsanwälte auch einfach ignorieren, weil man halt nichts machen kann.

P.S. Außerdem bin ich gegen nationale Alleingänge.
Zuletzt geändert von Tamra am Mi 15. Dez 2010, 17:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Toxyna

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 17:00

Luna hat geschrieben:So, Wrocas hat's gepackt :)
und dafür ist der Abypediathread nun unsticky? Grrr... was machen die für einen Mist?

Tamra

Re: Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes

Beitrag Mi 15. Dez 2010, 17:18

Vor allem, Kinder sind meist pfiffiger als ihre Eltern, selbst mit 12 hatte ich bei weiten mehr Ahnung als der Rest meiner Familie. Bin mir ziemlich sicher das in 70-80% Der Fälle die Kinder ihre Eltern austricksen würden und wenn es einfach eine Boot-CD wäre *grinst*
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